KontaktManifest für eine freie, verantwortungsvolle und menschliche Medizinformatiert: PDF reine Textfassung: Einleitung Primäres Ziel des Gesundheitswesens ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jeder Mensch die für ihn erforderliche medizinische Ver- sorgung erhält. Krankheiten sollen geheilt, Leiden gelindert und die Patienten im Verlauf ihrer Erkrankung begleitet werden können. In der Schweiz und überall auf der Welt haben sich die Menschen von jeher so eingerichtet, dass man sich unterstützt und sich gegenseitig hilft und dabei insbesondere die Schwächsten im Auge behält. Gemäss Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung misst sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen. Von dieser Grundlage darf nicht abgerückt werden! Anfang der 90er Jahre wurde damit begonnen, unser Gesundheitswesen nach neoliberalem Konzept zu einem Gesundheitsmarkt umzugestalten, der diesem Anspruch nicht mehr gerecht wird. Genau das Wohl des Schwächsten ist gefährdet, wenn die Rendite zum Wichtigsten wird und nicht mehr das Medizinische, die bedingungslose Hilfe am einzelnen kranken Menschen, im Vordergrund steht. Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz droht derzeit durch politische Programme in ihren Grundfesten umgewandelt zu werden, ohne dass die Bevölkerung darüber Bescheid weiss. So gehören sowohl Bundesrat Bersets Strategiepapier «Gesundheit2020» als auch die Stossrichtung und Arbeits- weise seines Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Sie stellen einen Angriff auf die Grundwerte unserer Gesellschaft und auf unser hochentwickeltes Gesundheitswesen dar und streben Rationierung, zentralistische Steuerung und Kontrolle und die Einführung einer rationierten Basisversorgung für die Allgemeinbevölkerung durch schlechter ausgebildete Ärzte nach OECD- und WHO-Konzepten an – bis hin zur Abschaffung des Arztes in seiner bisherigen Form und Funktion. Nur noch wer Geld hat, kann sich mit den vorgesehenen Programmen die Gesundheitsversorgung leisten, die jedem Menschen zusteht. Diesem Vorgehen fehlt jegliche rechtliche Grundlage und es geht an den Parlamenten auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene vorbei. Für eine freie, verantwortungsvolle und menschliche Medizin sind folgende Grundpositionen unerlässlich: 1. Aufgrund seiner unveräusserlichen Würde steht jedem Menschen die best- mögliche Gesundheitsversorgung zu. 2. Der Arzt und die anderen im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen sind ausschliesslich dem Wohl des Patienten verpflichtet. 3. Grundlage jeder guten Medizin ist eine vertrauensvolle Arzt-Patient- Beziehung. 4. Die Schweigepflicht muss als Grundlage dieses Vertrauens und zum Schutze des Patienten voll und ganz gewährleistet sein. 5. Qualität in der Medizin entsteht durch eine sorgfältige, fachlich und menschlich fundierte Diagnostik und Therapie auf dem Boden einer wissen- schaftlich fundierten Aus- und Weiterbildung. 6. Die Entscheidung über die optimale Therapie wird vom Arzt gemeinsam mit seinem Patienten getroffen. 7. Der Arzt muss sich ganz auf die Arbeit mit dem Patienten konzentrieren können, administrative Tätigkeiten sollen auf ein sinnvolles Mass beschränkt sein. 8. Die freie, eigenständige Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte ist Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates und wichtiger Pfeiler eines gesunden Gesundheitswesens. 9. Die föderalistische Struktur des Schweizer Gesundheitswesens hat sich bewährt und ist sowohl zweckdienlich, patientennah als auch kosten- sparend. 10. Im Versicherungswesen muss wieder der Solidargedanke im Vordergrund stehen. Dies gilt für Versicherungen und Patienten: Jeglichem Gewinn- streben als auch Ansprüchen über die medizinischen Notwendigkeiten hinaus ist eine Absage zu erteilen. 11. Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen müssen derart ausgestaltet sein, dass die Medizin frei, verantwortungsvoll und menschlich praktiziert werden kann. Die menschliche Bedürftigkeit darf nicht für politische, ökonomische oder Macht-Interessen missbraucht werden. Vorgeschlagene Massnahmen: 1. Rückbesinnung auf Sinn und Zweck unseres Gesundheitswesens. 2. Die Ökonomie hat der Medizin zu dienen und nicht umgekehrt. 3. Die Wirtschaftlichkeitsvorgaben im Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen dahingehend bereinigt werden, dass eine optimale medizinische Behandlung wieder gewährleistet werden kann. 4. Utilitaristische Rationierungsmassnahmen, insbesondere Lebenswertbeur- teilungen wie das Health Technology Assessment (HTA) sind umgehend einzustellen. Prüfung und Zulassung medizinischer Therapien und Diagnostik- verfahren sind ausschliesslich auf wissenschaftlicher Basis durch von der Pharmaindustrie unabhängigen Organisationen durchzuführen. 5. Die Ausbildung der Berufe im Gesundheitswesen ist wieder auf eine wissenschaftliche Grundlage und eine sorgfältig aufbauende Wissensver- mittlung zurückzuführen. Ein Austritt aus dem Bologna-Modell wird an- gestrebt. 6. Die Fortbildung in den Gesundheitsberufen ist wieder auf selbstverant- wortliche Basis zu stellen. 7. Durch Schaffung zusätzlicher Studienplätze und Abschaffung des Numerus Clausus sollen genügend Schweizer Ärzte ausgebildet werden. 8. Die Arbeitsbedingungen im Arzt- und Pflegeberuf müssen durch drastische Minderung von Administrativarbeiten, Reglementierungen und Kontroll- massnahmen verbessert werden. Damit wird die Freude am Beruf gesteigert und junge Menschen können vermehrt für diese schöne Aufgabe gewonnen werden. Jede Berufsgruppe wird auf die von ihr gelernten Tätigkeiten verpflichtet und soll diese in bester Kompetenz ausführen. Und wie Ständerat Dr. Hans Hess in seiner Stellungnahme vom 11. 3. 2014 (Frühlingssession Ständerat) richtig festhält: «An sich müssten wir bezüglich weiterer Reformen im Gesundheitswesen ein Moratorium verlangen und das Papier des BundesratesJede Bürgerin und jeder Bürger, die dieses Anliegen teilen, können das Manifest unterzeichnen. Ich unterstütze dieses Manifest: Unterschriftenbogen auf der letzten Seite des Manifestes |